Wissenswertes für (werdende) Eltern

Sie erwarten ein Kind? Dann haben Sie Anspruch auf die Bezahlung umfassender Hebammenhilfe!

Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen folgende Hebammenleistungen:

  • Beratungen
  • Schwangeren-Vorsorgeuntersuchungen
  • Hilfeleistung bei Schwangerschaftsbeschwerden, Beckenendlage oder vorzeitigen Wehen
  • Geburtsvorbereitung
  • Geburtshilfe - biete ich nicht an
  • Wochenbettbetreuung
  • Stillberatung / Ernährungsberatung des Säuglings
  • Rückbildungsgymnastik - biete ich nicht an

Das Informationsfaltblatt "In guter Hoffung - in guten Händen" können Sie hier als pdf herunterladen.

 

Die Voraussetzung für Ihre Betreuung durch mich ist eine recht-, d.h. frühzeitige  Anmeldung. Durch den akuten Hebammenmangel können wir oft schon nach der 8. SSW keine Betreuungen mehr annehmen.

Die reine Wochenbettbegleitung hängt stark von meinen kurzfristig freien Kapazitäten ab, in der Regel betreue ich die Familien ausschließlich komplett während Schwangerschaft und Wochenbett.