Wochenbettbetreuung

 

Auch nach der Geburt steht Ihnen die Hilfe einer Hebamme zu, unabhängig davon, ob Sie in der Schwangerschaft von einer Hebamme betreut wurden oder nicht.

 

Unabhängig vom Geburtsort haben Sie Anspruch auf Hebammenleistung zur Betreuung im Wochenbett. In den ersten 10 Tagen nach der Geburt besuche ich Sie täglich, wenn nötig mehrmals. Bis zu vollendeten 12. Lebenswoches des Kindes stehen uns noch bis zu 16 Termine/Telefonate zur Verfügung. Ich sehe nach Ihrem Wohlbefinden und dem Ihres Kindes, und stehe Ihnen beim Stillen und der Säuglingspflege hilfreich zur Seite. Dauer und Anzahl der Besuche richten sich nach den Bedürfnissen der neuen Familie. Von der Krankenkasse vorgesehen sind Besuche von ca. 30-40 min Dauer, die mit einer Brutto-Pauschale von rund 38 € vergütet werden. 

 

Falls Sie nach der Geburt Ihres Kindes ambulant nach Haus gehen möchten, d.h. maximal eine Nacht in der Klinik bleiben möchten, ist das meistens ebenfalls möglich. Bitte melden Sie sich rechtzeitig an, damit ich Ihrem Wunsch nachkommen kann und wir vorher alles Nötige organisieren können.

 

Natürlich steht Ihnen nach einer sogenannten Stillen Geburt, wenn Ihr Baby nicht lebt, oder nach frühen Fehlgeburten die Hebammenhilfe zu. Fehlgeburten begleite ich bei Ihnen zu Hause, in den meisten Fällen ist bei kleinen Geburten (bis zur 12. SSW) kein operativer Eingriff nötig.