In guter Hoffnung - in guten Händen
Schwangerschaft, Geburt und die erste Zeit mit dem Baby gehören zu den wichtigsten Ereignissen im Leben einer Frau, im Zusammensein eines Paares oder einer Familie. Wir Hebammen sind dafür ausgebildet, Sie in dieser besonderen Zeit rundum begleiten zu können. Vom Schwangerschaftstest bis zum Abstillen sind wir Ihre kompetenten Ansprechpartnerinnen für alle Fragen, Sorgen und große und kleine Nöte.
Als Hebamme vertraue ich auf Ihre Kraft, ein Kind auszutragen und selbstbestimmt zu gebären - und gebe Ihnen dort die nötige Unterstützung, wo sie sich es wünschen. Sie haben als gesetzlich Versicherte Anspruch auf Hebammenleistungen während der Schwangerschaft, unter der Geburt und während des Wochenbettes. Im Anschluss daran können noch bis zu 8 Stillberatungen bzw. Termine zur Ernährungsberatung bei Fragen und Problemen wie dem Abstillen in Anspruch genommen werden.
Die privatversicherte Frau erhält nach erbrachter Leistung eine Rechnung. Die Rechnung entspricht dem Privatsatz der Hebammengebührenverordnung (HebGV) vom 24.07.2004. In der Regel erstattet die private Krankenversicherung alle Hebammenleistungen. Privat Versicherte müssen sich über ihre genauen Konditionen und Leistungsansprüche bei ihrer privaten Krankenversicherung informieren.
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